MIET & DIENSTLEISTUNGSBEDINGUNGEN:

Miet- und Zahlungspflichtiger:

    Wenn unklar ist, wer Mieter und Zahlungspflichtiger ist, ist dies derjenige, der die Geräte in Empfang genommen hat. Wir ersuchen Neukunden bei Abholung um Vorweisung eines amtlichen Lichtbild-Ausweises

  1. Haftung:
  2. Von unserer Seite besteht grundsätzlich keine Transportversicherung für die Mietgeräte! Der Mieter übernimmt die Haftung für jegliche Schäden, der über die normale Abnutzung der Mietgeräte hinaus- geht. Ungeachtet, ob ihn dabei ein Verschulden trifft oder nicht (z.B. bei Transportschaden, Sturz- oder Bruchschaden, Diebstahl, Veruntreuung etc.) Bei Verlust oder Totalschaden unserer Mietgeräte wird grundsätzlich dem Mieter unser Wiederbeschaffungspreis für ein gleichwertiges Neugerät verrechnet. Bei Transportschäden werden die Kosten der Reparatur plus 2 pauschale Tagesmieten verrechnet (Als Entschädigung für unseren Mietentgang für die Dauer der Reparatur). Geräte mit Transportschäden sind umgehend zu retournieren, bzw. Verluste sofort zu melden, da ansonsten Miete verrechnet werden muß!

  3. Fehlfunktionen von Geräten/Haftung:
  4. Obgleich die Mietgeräte von uns laufend überprüft und gewartet werden, ist es bei jedem technischen Gerät unmöglich Ausfälle 100%ig auszuschließen. Fällt ein Gerät infolge eines technischen Gebrechens aus und ist dieses Gebrechen vom Mieter bzw. dritten Personen nicht verschuldet, wird die Miete ab dem Zeitpunkt der Meldung der Störung nicht mehr berechnet. Selbstverständlich werden wir uns bemühen, das betreffende Gerät umgehend zu reparieren oder ein Austauschgerät zur Verfügung zu stellen. Für etwaige Folgen aus dem nicht ordnungsgemäßen Funktionieren oder Ausfall unserer Miet-Geräte oder aus menschlichem Versagen unseres Bedienungspersonales sowie für jeden indirekten Schaden, gleich welcher Art (Verdienstentgang, Prestigeverlust etc.) können wir keine Haftung über-nehmen.

  5. Verrechnung/Mietdauer:
  6. Unsere Preise verstehen sich netto ohne jeden Abzug. Alle Geräte sind kostenfrei an uns zurück-zustellen. Eine nachträgliche Senkung der Miete wegen eventueller Nichtbenutzung ist nicht möglich. Die Abholung der Geräte kann (nach Verfügbarkeit) am Vortag des Mietbeginnes ab 15 Uhr, die Rückstellung muß bis 11.00 Uhr am Tag nach Ablauf der Mietzeit erfolgen. In diesem Fall werden Abhole- und Rückstellungstag nicht verrechnet. Ist bereits bei Mietabschluß bekannt, daß Geräte an bestimmten Tagen nicht verwendet werden, so werden diese Stehtage nicht verrechnet. Diese Stehtage sind jedoch vor Mietbeginn zu deklarieren und dürfen maximal ein Viertel der Gesamtmietdauer ausmachen

    Wir bitten Sie, die vereinbarte Mietzeit bzw. besonders den Rückgabetermin unbedingt einzuhalten, da wir die Mietgeräte meist für weiter Kunden reserviert haben. Soll die Mietdauer verlängert werden, bitten wir eindringlichst uns dies rechtzeitig mitzuteilen. Selbstverständlich werden wir uns bemühen, ihren Wünschen nachzukommen. Dennoch kann es vorkommen, daß wir in so einem Fall für Kunden die das betreffende Gerät bereits reserviert haben, selbst ein Gerät zumieten müssen, um unsere Kunden nicht hängen zu lassen. In so einem Fall sind wir berechtigt, von dem Kunden, der das Gerät zu spät zurückbringt, ab dem Verzugszeitpunkt den doppelten Mietpreis zu verrechnen!

  7. Behördliche Genehmigungen / Urheberrechte:
  8. Ist die Benützung unserer Mietgeräte vom Erwerb oder Besitz irgendwelcher Rechte oder behördlicher Genehmigungen bzw. Rechte abhängig, so hat der Mieter diese Genehmigungen selbst zu besorgen. Das heißt, wir vermieten oder führen unsere Dienstleistungen in der Annahme aus, daß der Mieter jegliche Berechtigung zur Benützung unserer Geräte in der von ihm gewünschten Art und Weise besitzt. Das gleiche gilt für Dienstleistungen, wie z.B. Kopierarbeiten, Videovorführungen etc. die wir im Auftrag unserer Kunden durchführen.

  9. Gerätekauf: Späterer Ankauf unserer Mietgeräte bzw. von Neugeräten entbindet nicht von Verbindlichkeiten aus der Miete dieser Geräte. Dies ist nur nach besonderer Vereinbarung VOR ANTRITT DER MIETE möglich.
  10. Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Graz
  11. Bankverbindung: Volksbank Graz: Kto.: 140000720 Blz.: 44770